Einkaufs- und Nahversorgungszentren:
- 1a und 1b Lagen im Ruhrgebiet
- Standort ab 50.000 Einwohner
- gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr
- bonitätsstarke Mieter
- Vermietungsgrad mind. 50%
- kein vorgegebenes Kaufpreisvolumen
- finanzierbare Objekte
Wohnanlagen:
- im gesamten Ruhrgebiet
- ab 20 Wohneinheiten
- kein überhöhter Renovierungsstau
- kein vorgegebenes Kaufpreisvolumen
- finanzierbare Objekte